Ordnungsrufe und Ermahnungen 

„Der Ordnungsruf ist im Parlament ein Mittel der Sitzungsleitung, einzelne Mitglieder zu verwarnen. Der Ordnungsruf ist für gewöhnlich in der Geschäftsordnung geregelt und wird gegen Mitglieder ausgesprochen, die durch Zwischenrufe, Beleidigungen oder andere Störungen auffallen. Die Sitzungsleitung kann gegebenenfalls auch den Sitzungausschluss folgen lassen. Der Ordnungsruf ermahnt zur Disziplin, ist aber meist nicht direkt an Konsequenzen gebunden. Für den Ordnungsruf darf die Sitzungsleitung den Redner unterbrechen.“ Quelle

Da geht es im Bundestag manchmal hoch her, die Emotionen kochen schon mal hoch. Allerdings übertrifft keine Demokratische Partei auch nur ansatzweise die AFD. Dies fällt immer wieder durch peinliche Zwischenrufe auf. Dieses Verhalten wirkt auf einen oft wie das Verhalten von kleinen Kinder.

Vielen Dank an die Macher von „Best of Bundestag“ für ihre Arbeit. Sie haben ein ABO verdient.

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